Datenschutz

Datenschutz ist ein zentrales Thema in der heutigen digitalen Welt. Es bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch, unbefugtem Zugriff und unerlaubter Verarbeitung. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie zum Beispiel Name, Adresse, Geburtsdatum oder auch Online-Kennungen.
Ein wichtiger Aspekt des Datenschutzes ist die Gewährleistung der Privatsphäre von Individuen. Dies bedeutet, dass jede Person das Recht hat, selbst zu bestimmen, welche persönlichen Informationen an Dritte weitergegeben werden und wie diese Informationen verwendet werden dürfen. In der Europäischen Union wird der Datenschutz durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt, die strenge Regeln für die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten festlegt.
Während Datenschutz den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Informationen von Individuen fokussiert, bezieht sich Datensicherheit auf den Schutz von Daten vor unberechtigtem Zugriff, Verlust oder Beschädigung. Datensicherheit umfasst Maßnahmen wie Verschlüsselung, Firewalls, Zugangskontrollen und regelmäßige Sicherheitsupdates, um sicherzustellen, dass Daten vor Cyberangriffen, Datenverlust und anderen Bedrohungen geschützt sind.
Zusammengefasst kann man sagen:

  • Datenschutz schützt die Rechte und Freiheiten von Individuen in Bezug auf ihre persönlichen Daten.
  • Datensicherheit schützt die Daten selbst vor technischen und physischen Bedrohungen.
Beide Konzepte sind eng miteinander verbunden und ergänzen sich, um einen umfassenden Schutz von Daten in der digitalen Welt zu gewährleisten. Ein effektiver Datenschutz kann nur durch eine solide Datensicherheit erreicht werden, da nur so gewährleistet werden kann, dass personenbezogene Daten nicht in falsche Hände geraten.

Quelle: Generiert mit Fobizz-KI-Tool

In einem Burgerladen findet das folgende Gespräch zwischen dem Angestellten Max und der Kundin Lisa Maier, die kurz zuvor an der Kamera im Eingangsbereich vorbeigegangen ist, an der Kasse statt:
Max (blickt auf seinen Bildschirm): Guten Tag Frau Maier, was kann ich für Sie tun?


Lisa (überrascht): Woher kennen Sie denn meinen Namen?
Max: Die Gesichtserkennungssoftware am Eingang hat Ihr Gesicht mit unserer Kundendatei abgeglichen, um Ihr Profil zu laden. Möchten Sie auch heute einen Doppelcheeseburger mit Pommes, Majo und Cola?
Lisa (erstaunt): Ach, in meinem Kundenprofil steht wohl, was ich letztes Mal bestellt habe, wie?
Max: Aber natürlich, wir möchten Ihnen den bestmöglichen Service bieten.
Lisa: Nun gut, ja, ich hätte gerne wieder so einen Burger.
Max: Das macht dann 10,99 €.
Lisa: Das letzte Mal habe ich aber weniger dafür bezahlt.
Max: Das stimmt, wir wurden aber vom Gesundheitsministerium dazu verpflichtet, die Bestellungen der Kunden mit den bei der Krankenkasse gespeicherten Gesamt-Gesundheitsdaten abzugleichen. Das ist in Ihrem bestmöglichen Interesse, denn wir möchten, dass Sie ein gesundes und langes Leben führen – und deswegen darf ich Ihnen die Produkte aus unserer Light-Produktpalette zu einem reduzierten Preis anbieten. Ihr Fitness-Armband hat leider im letzten Monat erhöhte Fett- und Blutdruckwerte übermittelt. Und wie ich sehe, geht aus Ihrer Fitness-App hervor, dass Sie schon länger nicht mehr joggen waren. Darf ich Ihnen einen leichten Hühnchen-Wrap mit Beilagensalat und Wasser anbieten? Darauf erhalten Sie 2 € Rabatt.
Lisa: Uhm, ok, naja, das schmeckt mir zwar nicht so gut, aber wenn’s um die Gesundheit geht…
Max: Das ist eine gute Wahl, dann haben Sie bestimmt bald wieder die tolle Bikini-Figur wie auf dem Foto, das Sie aus Ihrem letzten Sommerurlaub gepostet haben. Das macht dann für Sie 6,79 €.
Lisa (etwas verärgert): Mit der Karte bitte.
Max: Ich müsste leider bei Ihnen in bar kassieren, da ich sehe, dass Sie Ihr Konto überzogen haben.
Lisa: (wird rot) Ach, das wissen Sie auch?!? Nun gut, …
Max: Darf ich Ihnen noch ein Angebot machen, welches Sie sicher nicht ausschlagen können? Wir arbeiten mit unserem lokalen Fitnessstudio zusammen. Wären Sie an einem kostenlosen Probe-Monat interessiert? Das Fitnessstudio liegt nur fünf Minuten zu Fuß von Ihrer Wohnung entfernt!
Lisa: Woher wissen Sie das schon wieder?
Max: Sie nutzen auf Ihrem Handy doch den Kartendienst Kookle Karten. Die dort abgespeicherte Heimatadresse können wir als Premium-Partner dieses Unternehmens einsehen, damit wir unseren Service in Ihrem Sinne verbessern können. Wie sollte ich Ihnen denn sonst so tolle Angebote machen können?
Lisa: Hm, na gut, kann ja nicht schaden, und wenn’s nichts kostet…
Max: Eine sehr gute Wahl. Sie werden es sicherlich nicht bereuen! Hier ist Ihr Wrap – und viel Spaß im Fitnessstudio. Bis zum nächsten Mal, Frau Maier.
Lisa: Ehm, …, danke…

  1. Erstellen Sie eine Liste mit den Daten, welche der Burgerkette über die Kundin Lisa bekannt sind. Markieren Sie jene Daten, die dem Unternehmen ihrer Meinung nach bekannt sein sollten. Begründen Sie Ihre Wahl.
  2. Erläutern Sie, wie die Burgerkette an die Daten gelangt sein könnte und geben Sie auch die Institutionen an, die an dem Informationssystem, das die Burgerkette verwendet, beteiligt sein können.
  3. Erläutern Sie anhand des obigen Beispiels, welche positiven und negativen Auswirkung eine detaillierte Kenntnis von Daten über Personen haben kann.

Personenbezogene Daten sind Informationen, die etwas über eine bestimmte Person aussagen, z. B. Name, Adresse oder E-Mail-Adresse. Diese Daten müssen sich nicht direkt auf die Person beziehen, es reicht bereits, dass über die Daten ein Bezug zu einer Person hergestellt werden kann. Betrachten wir die folgende Szenarien:

  1. Eine Lehrkraft einer gewöhnlichen Klasse äußert, dass eine Schülerin der Klasse eine 1 in der letz - ten Klassenarbeit geschrieben hat.
  2. Eine Lehrkraft in einem Kurs, in dem nur eine Schülerin und sonst nur Schüler sind äußert, dass eine Schülerin der Klasse eine 1 in der letzten Klassenarbeit geschrieben hat.
Im ersten Fall wird es nicht möglich sein, auf die Person zu schließen, wohingegen es im zweiten Fall mit minimalem Aufwand gelingen sollte, die Person mit der Note zu verbinden. Also hätte die Lehrkraft mit der Äußerung personenbezogene Daten weitergegeben.

Für das Jahr 1983 war von der damaligen Bundesregierung eine umfangreiche Bestandsaufnahme der gesamten Bevölkerung geplant worden. Gegen diese Datenerhebung bildeten sich zahlreiche Bürgerinitiativen. Die Gegner klagten beim Bundesverfassungsgericht gegen diese Volkszählung. Den Klagen wurde stattgegeben und das Bundesverfassungsgericht legte das Recht auf informationelle Selbstbestimmung fest. Das Volkszählungsgesetz wurde überarbeitet und die Volkszählung im Jahre 1987 schließlich durchgeführt. Die im Folgenden gezeigte Gegenüberstellung illustriert, in welchem Umfang Daten ursprünglich in der Volkszählung 1983 erhoben werden sollten und wie der Fragebogen dann bei der tatsächlichen Durchführung im Jahr 1987 aufgebaut war.

Aus dem Volkszählungsgesetz von 1983:

§ 2

Die Volkszählung und Berufszählung erfasst:
  1. Vornamen und Familiennamen, Anschrift, Telefonanschluss, Geschlecht, Geburtstag, Familienstand, rechtliche Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einer Religionsgesellschaft, Staatsangehörigkeit;
  2. Nutzung der Wohnung als alleinige Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung (§ 12 Abs. 2 des Melderechtsrahmengesetzes);
  3. Quelle des überwiegenden Lebensunterhaltes;
  4. Beteiligung am Erwerbsleben, Eigenschaft als Hausfrau, Schüler, Student;
  5. erlernten Beruf und Dauer der praktischen Berufsausbildung, höchsten Schulabschluss an allgemeinbildenden Schulen, höchsten Abschluss an einer berufsbildenden Schule oder Hochschule sowie Hauptfachrichtung des letzten Abschlusses;
  6. bei Erwerbstätigen sowie Schülern und Studenten Namen und Anschrift der Arbeitsstätte oder Ausbildungsstätte, hauptsächlich benutztes Verkehrsmittel und Zeitaufwand für den Weg zur Arbeitsstätte oder Ausbildungsstätte;
  7. bei Erwerbstätigen Geschäftszweig des Betriebes, Stellung im Beruf, ausgeübte Tätigkeit, Arbeitszeit, landwirtschaftliche und nichtlandwirtschaftliche Nebentätigkeit;
  8. im Anstaltsbereich die Eigenschaft als Insasse oder die Zugehörigkeit zum Personal oder zum Kreis der Angehörigen des Personals.

  1. (Partnerarbeit) Tauschen Sie sich mit Ihrem Sitznachbar/ihrer Sitznachbarin aus, welche der oben genannten Daten Sie ohne Probleme der öffentlichen Verwaltung preisgeben würden und bei welche Informationen Sie kritisch sehen. Die Volkszählung war ursprünglich für 1983 geplant. Zu dieser Zeit war der 1949 erschienene Roman „1984“ von George Orwell in den Medien äußerst präsent und seine Inhalte wurden in der Öffentlichkeit eingehend diskutiert. (Eine kurze Zusammenfassung finden Sie hier). Bewerten Sie vor diesem Hintergrund die umfangreichen Proteste gegen die Volkszählung.
  2. (Gruppenarbeit) Diskutieren Sie mit zwei anderen Partnergruppen über Ihre Entscheidungen in Aufgabe 1.
  3. (Partnerarbeit) Große Proteste seitens der Gegner der Volkszählung von 1983 löste insbesondere folgende Passage aus § 9 des Volkszählungsgesetzes aus:
    (1) Angaben der Volkszählung nach § 2 Nr. 1 und 2 können mit den Melderegistern verglichen und zu deren Berichtigung verwendet werden. Aus diesen Angaben gewonnene Erkenntnisse dürfen nicht zu Maßnahmen gegen den einzelnen Auskunftspflichtigen verwendet werden.
    Erläutern Sie, welcher Grundsatz des aktuellen Datenschutzgesetzes hier verletzt wird (Eine Übersicht über die Grundsätze finden Sie hier).
  4. (Partnerarbeit) Vergleichen Sie die in § 2 des Volkszählungsgesetzes verlangten Daten mit denen des Fragebogens von 1987 und geben Sie diejenigen Daten an, auf die bei der Volkszählung 1987 verzichtet wurde. Erläutern Sie, warum genau diese Daten weggelassen wurden.
  1. (Gruppenarbeit) Durch die Neufassung des Volkszählungsgesetzes sollte eine Anonymisierung der Daten gewährleistet sein. Diskutieren Sie, inwieweit aus den 1987 erhobenen Daten doch auf die zugrundeliegende Person geschlossen werden kann.
  2. (Gruppenarbeit) Vergleichen Sie die Angaben, die in der Volkszählung von 1983 verlangt wurden, mit den Daten, die soziale Netzwerke oder große Unternehmen im Internet über die Angaben in einem Profil und im Laufe der Zeit durch die Aktivitäten der jeweiligen Person sammeln.
  1. (Stammgruppe) Lesen Sie die drei Szenarien durch und notieren Sie stichpunktartig, was Ihrer Meinung nach datenschutzrechtlich problematisch sein könnte.
  1. (Expertengruppe) Finden Sie sich in einer Gruppe mit maximal vier Personen zusammen. Lesen Sie zunächst die Begriffsbestimmungen aus Artikel 4 der DSGVO (s. unten). Setzen Sie sich in ihrer Expertengruppe anhand Ihres Arbeitsblattes mit einem Grundsatz des Datenschutzes auseinander und formulieren Sie eine gemeinsame Lösung.
  1. (Stammgruppe) Präsentieren Sie den anderen Gruppenmitgliedern den von Ihnen in Aufgabe 2 erarbeiteten Grundsatz. Notieren Sie die Merksätze der jeweils anderen Gruppen. Jedes Mitglied der Stammgruppe hat ca. 3 Minuten für die Präsentation. Erörtern Sie, gegen welche Grundsätze des Datenschutzes bei den drei Szenarien aus Aufgabe 1 verstoßen wurde und wie die Betroffenen hätten handeln können. Begründen Sie Ihre Aussagen mit den entsprechenden Auszügen der DSGVO.

Die Grundsätze des Datenschutzes

Grundsatz/Recht Erläuterung
Zweckbindung
Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Datenvermeidung & Datensparsamkeit
Transparenz
Betroffenheit